Anwaltliche Schuldner- und Sanierungsberatung
Das wirtschaftliche Scheitern einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, eine schwere Erkrankung, die Ehescheidung/ Trennung vom langjährigen Partner, Probleme im Zusammenhang mit Hausbau und Immobilienerwerb, riskante Anlagegeschäfte, Finanzierung von Konsumgegenständen auf dem Kreditwege, jugendliche Unerfahrenheit im Umgang mit Geld und Finanzen, Haftung als Geschäftsführer und/ oder Gesellschafter bzw. aus Bürgschaften für Unternehmensverbindlichkeiten, …
Gründe, warum der Einzelne/die Einzelne in Zahlungsschwierigkeiten geraten kann, sind so vielfältig wie das Leben. Doch nach unseren langjährigen praktischen Erfahrungen ist das Eingeständnis, „pleite“ zu sein, immer noch vielen Menschen mehr als peinlich und der Schritt, sich wegen des (drohenden) Eintrittes von Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung um fachkundige Hilfe und kompetente Unterstützung zu bemühen, eines der letzten Tabus unserer an sich doch so aufgeklärten Gesellschaft. Hier die Betroffenen zu ermutigen, entsprechende Hemmschwellen zu überwinden, ist den in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälten ein besonders wichtiges Anliegen, weshalb sie sich neben ihrer eigentlichen anwaltlichen Kerntätigkeit immer wieder in Vorträgen und Veröffentlichungen mit dieser Thematik beschäftigen.
Im Bereich der anwaltlichen Schuldner- und Sanierungsberatung verfügen unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter über eine fundierte Ausbildung sowie langjährige praktische Berufserfahrungen in unzähligen solcher Fallgestaltungen.
Manchmal ist es möglich, sich als Schuldner mit seinen Gläubigern auf eine sog. Schuldenbereinigung zu verständigen und auf diese Weise ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden. Durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und ein wachsendes Problembewusstsein auf Gläubigerseite hat sich hier in den vergangenen Jahren einiges getan und die Chancen für das Zustandekommen außergerichtlicher Vergleiche zur Schuldenregulierung haben sich nach unserer Einschätzung erheblich verbessert. Gerade bei komplexen Sachverhalten, z. B. bei Vorhandensein belasteter Immobilien/ Grundstücke oder unterschiedlich gesicherter Gläubiger, ist nach unseren Erfahrungswerten die Hinzuziehung eines fachkundigen Anwaltes auf Schuldnerseite regelmäßig anzuraten, um diesbezüglich alle Möglichkeiten für einer Verständigung mit den Gläubigern auszuschöpfen.
Scheitern die Verhandlungen mit den beteiligten Gläubigern oder sind solche Bemühungen
um eine außergerichtliche Lösung aufgrund der Ausgangssituation von vornherein nahezu aussichtslos, bleibt der gesetzlich vorgesehene Weg der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, um
Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Dabei ist es jedoch fast immer empfehlenswert, nicht einfach so in ein Insolvenzverfahren „hineinzustolpern“ und sich dann über etwaige Konsequenzen und Folgen verwundert die Augen zu
reiben. Denn ein Insolvenzverfahren ist zwar eine unüberwindliche Hürde, aber auch keineswegs nur ein Spaziergang und es erfordert regelmäßig Opfer und Einschränkungen. Wer etwas
anderes verspricht, sagt leider nicht die Wahrheit. Unsere Mandanten berichten uns allerdings immer wieder auch von dem erheblichen Gewinn an Lebensqualität, der z. B. darin besteht,
endlich wieder ohne Angst vor neuen Mahnungen und Gerichtsvollzieherschreiben zum Briefkasten gehen zu können.
Im Rahmen einer seriösen anwaltlichen Schuldner- und Sanierungsberatung stehen wir Ihnen grundsätzlich zur Verfügung für:
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umfassende anwaltliche Beratung über die Sach- und Rechtslage, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen, rechtlichen
Rahmenbedingungen und Rechtsfolgen eines sog. Regelinsolvenzverfahrens bzw.Verbraucherinsolvenzverfahrens
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Verhandlungen mit Gläubigern über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung
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Erarbeitung von Sanierungskonzepten für Gewerbetrei-bende/Freiberufler/kleinere und mittelständische
Unternehmen
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Vorbereitung und Einreichung eines schuldnerischen Eigen-Insolvenzantrages beim zuständigen Gericht
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Begleitung des Insolvenzverfahrens als jederzeit kontaktierbarer Ansprechpartner, Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Verfassen
von schriftlichen Stellungnahmen und Schriftsätzen, Überwachung des Verfahrensablaufes
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Erstellung einer nachvollziehbaren Berechnung des sog. fiktiven pfändbaren Vergleichseinkommens gemäß § 295 Absatz 2 InsO bei
fortgesetzter oder neuer selbstständiger Tätigkeit des Schuldners im laufenden Insolvenzverfahren bzw. in der anschließenden sog.
Wohlverhaltensperiode
Gern klären wir mit Ihnen in einem ersten vorbereitenden Informationsgespräch zunächst
anhand Ihrer konkreten wirtschaftlichen und persönlichen Lebenssituation die Modalitäten und alternativen Lösungsansätze hinsichtlich einer möglichen anwaltlichen Schuldner-
und Sanierungsberatung durch unsere Kanzlei im konkreten Einzelfall ab.
Anschließend können Sie dann für sich und in Ruhe entscheiden, ob Sie eine weitere anwaltliche Unterstützung durch unser Haus auf dem Weg zu einem wirtschaftlichen Neuanfang wünschen. Denn
wir wollen niemanden überrumpeln und nach unseren Erfahrungswerten sind wechselseitiges Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant sowie die innere Überzeugung des Betroffenen von der
Notwendigkeit der nächsten Schritte besonders wichtig, um den Weg zu einem wirtschaftlichen Neuanfang erfolgreich zu bewältigen.
Für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme erreichen Sie uns unter den auf dieser Internetseite ausgewiesen Kontaktdaten der Kanzlei.
Hier finden Sie uns:
Beatrice Gottschalk
Rechtsanwaltskanzlei und
Insolvenzverwaltung
Lindenallee 33
14050 Berlin
In dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns zu unseren
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Dienstag 11:00 bis 13:00
Donnerstag 11:00 bis 13:00
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