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Berufsinformationspflichten/ Rechtliche Hinweise
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für die Inhalte gemäß § 6 MDStV, § 10 MDStV, § 8 TDG und § 2 DL-InfoV:
Rechtsanwältin Beatrice Gottschalk
Beatrice Gottschalk/
Rechtsanwaltskanzlei und Insolvenzverwaltung
Lindenallee 33, 14050 Berlin
Telefon: 030 – 2936– 926-0
Telefax: 030 – 2936-926-13
E-Mail: info@kanzlei-gottschalk-berlin.de
USt-ID: DE 285 406 805
Technische Umsetzung:
Verwaltungsbüro Raabe
Merkurstr.23, 16321 Bernau
Berufsbezeichnung und Kammer:
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw.
„Rechtsanwältin“ wurde in Deutschland erliehen. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammern, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig
sind: -
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, www.rak-berlin.de
Berufsrecht
Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO)
Berufsordnung
(BORA)
Fachanwaltsordnung
(FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über
die Internetseite der
Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik Berufsrecht oder unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Kooperationen
Die Kanzlei unterhält ständige Kooperationen
mit:
Kanzlei Wulsten
Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter
Rudolf-Breitscheid-Straße 33, 14482 Potsdam
Verwaltungsbüro Raabe
Merkurstr.23, 16321 Bernau bei Berlin
Die Angaben gemäß § 2 Abs.
1
Nr. 11 DL-InfoV hinsichtlich des Namens und der Anschrift des
Berufshaftpflichtversicherers und des räumlichen Geltungsbereiches dieser
Versicherung werden am Kanzleisitz des Anbieters so vorgehalten, dass sie
etwaigen Dienstleistungsempfängern leicht zugänglich sind, § 2 Abs. 2 Nr. 2
DL-InfoV.
Rechtliche Hinweise
Sofern auf dieser Internetpräsenz im Rahmen
inhaltlicher Beiträge einzelne Themenbereiche und Fragestellungen behandelt werden, ist zu beachten,dass die nach der Art des Mediums notwendiger Weise verkürzte Darstellung bedingt, dass
eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier leider nicht möglich ist. Die hier veröffentlichten Texte können eine professionelle anwaltliche Beratung im konkreten
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Honorare
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Rufen Sie uns an unter +49 30 2936-926-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich
entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer
Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In
gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit
möglich.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus
dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das
Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs-und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System
aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden.
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Beatrice Gottschalk
Rechtsanwaltskanzlei und
Insolvenzverwaltung
Lindenallee 33
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