Beatrice Gottschalk Rechtsanwaltskanzlei und Insolvenzverwaltung
Beatrice Gottschalk Rechtsanwaltskanzlei und Insolvenzverwaltung

Impressum und Karriere

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Berufsinformationspflichten/ Rechtliche Hinweise

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Rechtsanwältin Beatrice Gottschalk

Beatrice Gottschalk/
Rechtsanwaltskanzlei und Insolvenzverwaltung

Lindenallee 33, 14050 Berlin

Telefon:         030 – 2936– 926-0

Telefax:         030 – 2936-926-13

E-Mail:           info@kanzlei-gottschalk-berlin.de

USt-ID:           DE 285 406 805

 

Technische Umsetzung:

Verwaltungsbüro Raabe

Merkurstr.23, 16321 Bernau

 

Berufsbezeichnung und Kammer:

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ wurde in Deutschland  erliehen. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammern, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig sind:       -
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
www.rak-berlin.de

 

Berufsrecht

Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO)

Berufsordnung
(BORA)

Fachanwaltsordnung
(FAO)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)

Berufsregeln  für Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Internetseite der
Bundesrechtsanwaltskammer (
www.brak.de) in der  Rubrik Berufsrecht oder unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Kooperationen

Die Kanzlei unterhält ständige Kooperationen mit:
Kanzlei  Wulsten

Rechtsanwälte  & Insolvenzverwalter  

Rudolf-Breitscheid-Straße  33, 14482  Potsdam

       
Verwaltungsbüro  Raabe 

Merkurstr.23, 16321 Bernau bei Berlin

 

Die Angaben gemäß § 2 Abs. 1
Nr. 11 DL-InfoV hinsichtlich des Namens und der Anschrift des
Berufshaftpflichtversicherers und des räumlichen Geltungsbereiches dieser
Versicherung werden am Kanzleisitz des Anbieters so vorgehalten, dass sie
etwaigen Dienstleistungsempfängern leicht zugänglich sind, § 2 Abs. 2 Nr. 2
DL-InfoV.

 

Rechtliche  Hinweise

Sofern auf dieser Internetpräsenz im Rahmen inhaltlicher Beiträge einzelne Themenbereiche und Fragestellungen behandelt werden, ist zu beachten,dass die nach der Art des Mediums notwendiger Weise verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier leider nicht möglich ist. Die hier  veröffentlichten Texte können eine professionelle anwaltliche Beratung im  konkreten Einzelfall unter keinen Umständen ersetzen, stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung und regelmäßiger Aktualisierung seitens der Anbieter/ Autoren bleibt eine Haftung  ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden.
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Honorare

Haben Sie noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 30 2936-926-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

                                               

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich
entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer
Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit
möglich.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus
dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das
Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs-und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden.

 

 

Hier finden Sie uns:

Beatrice Gottschalk

Rechtsanwaltskanzlei und

Insolvenzverwaltung

Lindenallee 33

14050 Berlin

 

Bitte beachten Sie:

 

Am 08. Februar 2024 finden keine telefonischen Sprechzeiten statt, kontaktieren Sie uns per Email.


In dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns zu unseren

Sprechzeiten:

 

Dienstag     11:00 bis 13:00

Donnerstag 11:00 bis 13:00

 

Telefon:

+49 30 2936 9260

 

 

Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, Ihre Anfragen schriftlich per Email oder auf dem Postwege zu stellen.

 

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